Gesetzesinitiative beschlossen
13.05.2010 / Bundesrat & Land Sachsen

"Gesetzesinitiative zum besseren Schutz von Polizeibeamten beschlossen"  
 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2010 eine sächsische Gesetzesinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen. Ziel ist es, den Straftatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) zu novellieren.
 
Vor dem Hintergrund zunehmender tätlicher Angriffe gegen Polizeibeamte, die häufig mit Gewalt verbunden sind, gerät der durch § 113 StGB geregelte Schutz zu kurz. Seit dem Jahr 2000 haben sich die Fälle des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte deutlich erhöht. Innerhalb der letzten Jahre haben die Fallzahlen bundesweit um ca. 31 Prozent zugenommen. Auch in Sachsen sind die Fallzahlen deutlich angestiegen.
 
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  Kommentare (3)
 1 Na, ...
Geschrieben von: Meyer, am 04-08-2010 08:39
 
... die darin beschriebene Strafandrohung ist eh ein schlechter Witz!
 2 Hmmmm...
Geschrieben von: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können , am 15-05-2010 12:29
 
Ein großes Problem, dass der durch die GdP vorgeschlagene § 115 abdeckt, sehe ich aber noch: Der Angriff auf Polizisten, die nicht gerade eine Amtshandlung zu Lasten des Angreifers vornehmen, kommen dann weiterhin mit einer einfachen Körperverletzung (ohne angemessene Mindestbestrafung) davon... 
 
Ein erweiterter Widerstand-Paragraf nutzt uns also relativ wenig, wenn es um die immer häufiger auftretenden "Angriffe durch Nicht-Störer" geht!!!
 3 Tja, ...
Geschrieben von: Torben, am 13-05-2010 17:59
 
... damit wird dann wohl die geplante Einführung eines §115 StGB durch die GdP überflüssig.  
 
Naja, dafür wurde ja auch nur hochglänzend auf den Fluren der Polizeibehörden geworben sowie Mitgliedsbeiträge verbraten und eben (mal wieder) nicht draußen in der Öffentlichkeit. 
 
Gruß 
 
Torben 
 
 
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