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Thema suchen?
| Kindergeldänderung - Wegfall der Einkommensprüfung |
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08.01.2012
Kindergeld -
Wegfall der Einkommensüberprüfung bei Kindern
Vielfach beklagen die Kolleginnen und Kollegen die Einbußen für die tätgliche, qualitativ hochwertig von ihnen geleistete Arbeit und reklamieren, dass von Seiten der Interessenvertretungen jeglicher Couleur zu wenig getan werde. Zugegeben, es wird immer schwieriger.
Deshalb an dieser Stelle mal eine vielleicht interessante und positive Regelung für Kolleginnen und Kollegen, die Kinder in der Ausbildung haben:
Ab dem 01.01.2012 entfällt die Einkommensprüfung beim
Kindeseinkommen (Einkünfte und Bezüge). Vor diesem Stichtag galt der so
genannte "Fallbeil-Effekt".
Die kindergeldschädliche Einkommensgrenze
(Grundbedarf) lag bis zum 01. Januar 2012 noch bei 8.004 Euro. Sofern
diese Einkommensgrenze auch nur um 1 Euro überschritten wurde, waren
alle kindbedingten Vergünstigungen verloren!
Dies hieß: für ein Kind über 18 Jahre wurde auch bei Erfüllung der Voraussetzungen
kein Kindergeld gezahlt, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den
Grundbedarf (das Existenzminimum) im Kalenderjahr überschritten. Dieser Grundbedarf lag auf der Höhe des
steuerlichen Grundfreibetrages. Grundbedarf und Grundfreibetrag sind
aber rechtlich nicht identisch.
Die kindergeldschädliche Einkommensgrenze (Grundbedarf) ist mit Wirkung
vom 01.01.2012 abgeschafft worden. [Mehr zum Thema auch im Artikel zum Gesetz zur Steuervereinfachung für 2011 / 2012].
Die neue Regelung bedeutet, dass Kolleginnen und Kollegen beim LBV für
das Jahr 2012 auch dann Kindergeld erhalten, wenn das Kind Einkünfte (z.
B. durch eine Ausbildungsvergütung) von mehr als 8004 Euro/Jahr erhält
und die sonstigen Kindergeldvoraussetzungen (z. B. Erstausbildung, unter
25 Jahre etc.) vorliegen.
Voraussetzung für die weitere Auszahlung ist allerdings die Beantragung!!!
Rückwirkend wird das Kindergeld nicht (mehr) gezahlt!
Siehe auch:
Beschluss des Verfassungsgerichtes vom 27. Juli 2010 – 2 BvR 2122/09 bzgl. einer Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld.
n-tv - Artikel zum Thema
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