Unser Aufkleber

Unser Aktion WIR! e.V. - Aufkleber

Maskottchen Ingolf

Maskottchen Ingolf

Terminbuch

Zur Zeit stehen keine Termine an.

Besucherstatistik

619.304Besucher:
17Besucher heute:
102Besucher gestern:
2.228.879Seitenaufrufe:
1.310Seitenaufrufe heute:
3.530Seitenaufrufe gestern:

Thema suchen?


 
RSS - Feed Abo RSS
Kindergeldänderung - Wegfall der Einkommensprüfung Drucken
08.01.2012
 
Kindergeld -
 
Wegfall der Einkommensüberprüfung bei Kindern
 
Vielfach beklagen die Kolleginnen und Kollegen die Einbußen für die tätgliche, qualitativ hochwertig von ihnen geleistete Arbeit und reklamieren, dass von Seiten der Interessenvertretungen jeglicher Couleur zu wenig getan werde. Zugegeben, es wird immer schwieriger.
 
Deshalb an dieser Stelle mal eine vielleicht interessante und positive Regelung für Kolleginnen und Kollegen, die Kinder in der Ausbildung haben:
 
Ab dem 01.01.2012 entfällt die Einkommensprüfung beim Kindeseinkommen (Einkünfte und Bezüge). Vor diesem Stichtag galt der so genannte "Fallbeil-Effekt".
 
Die kindergeldschädliche Einkommensgrenze (Grundbedarf) lag bis zum 01. Januar 2012 noch bei 8.004 Euro. Sofern diese Einkommensgrenze auch nur um 1 Euro überschritten wurde, waren alle kindbedingten Vergünstigungen verloren!
Dies hieß: für ein Kind über 18 Jahre wurde auch bei Erfüllung der Voraussetzungen kein Kindergeld gezahlt, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grundbedarf (das Existenzminimum) im Kalenderjahr überschritten. Dieser Grundbedarf lag auf der Höhe des steuerlichen Grundfreibetrages. Grundbedarf und Grundfreibetrag sind aber rechtlich nicht identisch. Die kindergeldschädliche Einkommensgrenze (Grundbedarf) ist mit Wirkung vom 01.01.2012 abgeschafft worden. [Mehr zum Thema auch im Artikel zum Gesetz zur Steuervereinfachung für 2011 / 2012].
 
Die neue Regelung bedeutet, dass Kolleginnen und Kollegen beim LBV für das Jahr 2012 auch dann Kindergeld erhalten, wenn das Kind Einkünfte (z. B. durch eine Ausbildungsvergütung) von mehr als 8004 Euro/Jahr erhält und die sonstigen Kindergeldvoraussetzungen (z. B. Erstausbildung, unter 25 Jahre etc.) vorliegen.
 
Voraussetzung für die weitere Auszahlung ist allerdings die Beantragung!!!
 
Rückwirkend wird das Kindergeld nicht (mehr) gezahlt!
 
 
 
Siehe auch:
 
Beschluss des Verfassungsgerichtes vom 27. Juli 2010 – 2 BvR 2122/09 bzgl. einer Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld.
 
n-tv - Artikel zum Thema
 
< Zurück   Weiter >

Ticker

Musteranträge - Sonderzahlungen Musteranträge zur Wahrung der Rechte auf Auszahlung des 'Weihnachtsgeldes' stehen in unserem Downloadbereich unter "Musteranträge" zur Verfügung.

Kommentare zu Artikeln Sie können Kommentare zu dem ein oder anderen von uns veröffentlichten Artikel schreiben. Sie werden dann am Ende der jew. Artikel mit angezeigt.

RSS - Feed - Abo Unsere aktuellsten News bekommen Sie auch über unseren RSS-Feedreader! Einfach auf den Link im Newslettermenü oder das RSS-Symbol auf dieser Seite klicken.

Mitgliedschaft bei der Aktion WIR! e.V. Ihre Mitgliedschaft bei der Aktion WIR! e.V. beinhaltet eine Diensthaftpflicht sowie Rechtschutz bei Vereinstätigkeit und ... Sie unterstützen damit unsere Arbeit ... oder spenden Sie doch einfach einen Betrag Ihrer Wahl!   DANKE!  

Artikel bei Wikipedia Sie finden uns auch bei Wikipedia in der Kategorie "Polizeigewerkschaften".

Musterantrag - Rüstzeiten Ein Musterantrag zur Anerkennung der sog. Rüstzeiten steht in unserem Downloadbereich unter "Musteranträge" zur Verfügung. Die Dokumente sind auch auf unserer Intranetpräsenz eingestellt.

Aktion WIR! - Flyer   Unseren Flyer jetzt downloaden oder anfordern! Gleiches gilt auch für unseren Aufkleber (s. l.)!

Mitarbeiterbefragung veröffentlicht! Unsere Mitarbeiterbefragung ist abgeschlossen, alle Ergebnisse erfasst und veröffentlicht!

Letzter Kommentar

Polizeibeamte außerhalb des Dienstes angegriffen
Gewalt der Polizei gegenüber
Normal kann man als Mutter darauf einwirken wie sich Kinder der Polizei gegenüber anständi...
weiter...

Gastnotizen

Karl
Nix mehr los hier

Spenden SIE!

Maskottchen Ingolf