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NRW-Nachtragshaushalt ist nichtig! Drucken

15.03.2011 - LVerfG Münster


Höchstes NRW-Gericht kippt rot-grünen Haushalt!


Schwere Schlappe für Rot-Grün in NRW: Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat den Nachtragshaushalt 2010 der Landesregierung gekippt. Der Etat sei nichtig, sagte der Vorsitzende Richter.

 

Das Gericht gab damit einer Verfassungsklage von CDU und FDP statt. Die beiden Oppositionsparteien hatten geklagt, weil sie den erst im Dezembervom Landtag verabschiedeten Nachtragshaushalt für verfassungswidrig halten. Rot-Grün hatte die Verschuldung von 6,6 auf 8,4 Milliarden Euro erhöht. Nachdem das Gericht im Januar eine einstweilige Anordnung gegen neue Kredite erlassen hatte, senkte die Minderheitsregierung die Nettoneuverschuldung auf 7,1 Milliarden Euro.

 

Damit werden die in diesem Nachtragshaushalt vorgesehenen Beförderungsstellen für die Polizei in NRW auch immer unwahrscheinlicher.

 

Der WDR schrieb bereits zum Thema: -Klick-

 

Und n-tv schreibt heute:  -Klick-

 




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