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Beamte im Streik haben keine Disziplinarmaßnahmen zu befürchten Drucken

15.12.2010 - VG Düsseldorf


LEHRER DÜRFEN STREIKEN!!
!

In einem beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängigen Verfahren klagte eine beamtete Lehrerin gegen eine Disziplinarverfügung der Bezirksregierung Köln. Diese hatte gegen die Klägerin eine Geldbuße in Höhe von 1.500,-- Euro verhängt, weil sie im Januar und Februar 2009 an drei Tagen an Warnstreiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft teilgenommen hatte.

 

Mit am 15.12.2010 verkündetem Urteil hat die 1. Landesdisziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf diese Disziplinarverfügung aufgehoben. Zur Begründung führte der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung aus: Bei der Teilnahme an den Warnstreiks handele es sich zwar um ein Dienstvergehen, weil es zu den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehöre, dass Beamte nicht streiken dürften.

 

Nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg verstoße die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen bestimmte Beamtengruppen, insbesondere Lehrer, wegen Teilnahme an Streiks jedoch gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Koalitionsfreiheit. Diese Rechtsprechung sei im Rahmen der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des Disziplinarrechts zu berücksichtigen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat die Kammer die Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zugelassen.

Aktenzeichen: 31 K 3904/10.O




  Kommentare (2)
 1 Welches Jo!
Geschrieben von: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, du musst JavaScript aktivieren, damit du sie sehen kannst , am 20-12-2010 11:44
Das Thema diziplinarechtliche Würdigung ist ja jetzt wohl geklärt, aber das Hauptproblem dürfte jawohl die wegfallende Zahlung des Gehalts bei Streikteilnahme sein. Ich kenne keine Gewerkschaft, und auch keine Aktion Wir, die eine entsprechende Steikkasse für Beamte hätte. Drei Streiktage ohne Gehalt für eine Lehrerin ja ganz nett, ich würde es nicht tun!
 2 JO!
Geschrieben von: Tom, am 16-12-2010 11:40
ENDLICH! 
 
HOFFENTLICH GEHT DIE REVISION NICHT DURCH! 
 
Die besten Grüße 
 
Tom

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