"Gesetzesinitiative zum besseren Schutz von Polizeibeamten beschlossen"
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2010 eine sächsische
Gesetzesinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen. Ziel
ist es, den Straftatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte
(§ 113 StGB) zu novellieren.
Vor dem Hintergrund zunehmender tätlicher Angriffe gegen Polizeibeamte,
die häufig mit Gewalt verbunden sind, gerät der durch § 113 StGB
geregelte Schutz zu kurz. Seit dem Jahr 2000 haben sich die Fälle des
Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte deutlich erhöht. Innerhalb der
letzten Jahre haben die Fallzahlen bundesweit um ca. 31 Prozent
zugenommen. Auch in Sachsen sind die Fallzahlen deutlich angestiegen.
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