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| Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei ändert sich |
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18.12.2009 / IM NRW
Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei NRW ändert sich (Polizei-Heilfürsorgeverordnung - FHVOPol)
Mit Wirkung vom 09.12.2009 wurden Passagen der Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei NRW geändert bzw. angepasst.
Im Kurzüberblick gibt es die folgenden Änderungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
1. § 8 - Bei Verordnung von Medikamenten bei Erkältungskrankheiten werden nur noch verschreibungspflichtige Medikamente von der FH erstattet. Bei Medikamenten zum Abführen, Reisemedikamente und Rachentherapeutika.
Hinweis: Es gibt nur sehr sehr wenige verschreibungspflichtige Medikamente für diese Art von Erkrankungen – z.B. codeinhaltige Hustenmittel wie Sinupret, Gelomyrtol, Nasivin etc. - geht nicht mehr über Kassenrezept!Somit wurden diese Bestimmungen denen der ges. Krankenkassen weiter angepasst.
2. Brillengestelle werden nunmehr nicht mehr mit einem Satz von max. 20,63 € erstattet. Wie bei den gesetzlichen Krankenkasse auch nicht mehr.
Das gesamte Gesetz- und Verordnungblatt -hier- nachlesen. |
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Na, ... ... die darin beschriebene Strafandrohung ist eh ein schlechter Witz! |
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