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Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei ändert sich Drucken
18.12.2009 / IM NRW
 
Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei NRW ändert sich (Polizei-Heilfürsorgeverordnung - FHVOPol)
 
Mit Wirkung vom 09.12.2009 wurden Passagen der Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei NRW geändert bzw. angepasst. 
 

Im Kurzüberblick gibt es die folgenden Änderungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

 

1.  § 8 - Bei Verordnung von Medikamenten bei Erkältungskrankheiten werden nur noch verschreibungspflichtige Medikamente von der FH erstattet.  Bei Medikamenten zum Abführen, Reisemedikamente und Rachentherapeutika.

 

Hinweis: Es gibt nur sehr sehr wenige verschreibungspflichtige Medikamente für diese Art von Erkrankungen –  z.B. codeinhaltige Hustenmittel wie Sinupret, Gelomyrtol, Nasivin etc. - geht nicht mehr über Kassenrezept!Somit wurden diese Bestimmungen denen der ges. Krankenkassen weiter angepasst.

 

2.  Brillengestelle werden nunmehr nicht mehr mit einem Satz von max. 20,63 € erstattet. Wie bei den gesetzlichen Krankenkasse auch nicht mehr.

 

Das gesamte Gesetz- und Verordnungblatt -hier- nachlesen.

 
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