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Soll die eingeschränkte Polizeidienstfähigkeit wegfallen? Drucken
23.07.2008 / Update 04.08.2008

Monika Düker (Die Grünen) stellt in der Kleinen Anfrage 2617 unbequeme Fragen zur eingeschränkten Polizeidienstfähigkeit.

Sicherung der Beschäftigung von eingeschränkt dienstfähigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in NRW.
 
Die Antwort dazu als Download...
 
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

14. Wahlperiode
 
Drucksache 14/7109
26.06.2008
 
Datum des Originals: 24.06.2008/ausgegeben: 27.06.2008
 
Kleine Anfrage 2617
der Abgeordneten Monika Düker, Grüne

Sicherung der Beschäftigung von eingeschränkt dienstfähigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in NRW

Nach unseren Informationen liegt ein Entwurf für eine entsprechende Änderung der Polizeidienstverordnung 300 (PDV 300) "Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und Polizeidienstfähigkeit" vor, der sich gegenwärtig in der Anhörung der Innenministerkonferenz befindet. Diskutiert wird ein Wegfall der eingeschränkten Polizeidienstfähigkeit. Bei einem Wegfall der eingeschränkten Polizeidienstfähigkeit würde nahezu jede im Laufe des Berufslebens eingetretene dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung zwingend zu einer Entfernung aus dem Polizeivollzugsdienst führen. Nach unseren Informationen wurden seit Einführung der eingeschränkten Polizeidienstfähigkeit in NRW zahlreichen Polizeibeamtinnen und - beamten, die in der Einsatz- und Verwendungsfähigkeit eingeschränkt waren, geeignete Funktionen (IT-Bereich Bezirksdienst, Sachbearbeitung) übertragen. Dies diente neben der individuellen Befriedigung, eine Arbeit zu haben, auch einer enormen Entlastung der Versorgungskasse sowie des Landeshaushaltes.

Die Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretung Polizei beim Innenministerium, der Schwerbehindertenvertretungen der Landesoberbehörden LKA, LAFP LZPD und der regionalen Arbeitsgemeinschaften der Polizei in den Regierungsbezirken (AGSV Polizei) stellt fest, dass sich bereits jetzt der Umgang mit schwerbehinderten Kollegen und Kolleginnen bei einzelnen Polizeibehörden geändert habe. Es bestünde ein deutlicher Anstieg der Polizeidienstfähigkeitsuntersuchungen zur Überprüfung der Polizeidienstfähigkeit mit dem Ziel des Laufbahnwechsels oder der vorzeitigen Zurruhesetzung.

Vor dem Hintergrund dieses Schreibens frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamten sind in NRW beschäftigt, die "eingeschränkt" dienstfähig sind?

2. Wie viele sind schwerbehindert?
 
3. Welche Haltung vertritt die Landesregierung bzgl. eines Verzichts auf die Weiterführung er eingeschränkten Polizeidienstfähigkeit?
 
4. Wie will die Landesregierung das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen in der Polizei umsetzen?
 
 
Monika Düker 
 

 
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